Inhaber: Ronald Lenz
Bahnhofstrasse 116c
61267 Neu-Anspach

USt.-Id: DE 244886724
Taunus-Shuttle           Tel:  06081 - 44 27 660
    Fax: 06081 - 96 34 99
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Buchung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs)
 
§ 1 Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages
§ 1.1 Buchung, Buchungsbestätigung
Der Vertrag über die Beförderung  kommt durch Anforderung/Reservierung des Auftraggebers und Zusage/Buchungsbestätigung durch Taunus-Shuttle Lenz (nachfolgend TSL)  zustande.
Ein gültiger Vertrag kommt erst durch eine Zusage/Buchungsbestätigung zustande. Das gilt auch, wenn Resevierungen über Dritte (Reisebüros oder andere Vermittler) vorgenommen wurden.
Auf die Schriftform kann im beiderseitigen Einverständnis verzichtet werden. Sie entfällt auch,  wenn die Zeitspanne zwischen Anforderung/Reservierung und Beförderungstermin dafür zu kurz ist.


§ 1.2 Fristen

TSL ist bemüht, eine Reservierung zeitnah zu bestätigen, in der Regel am gleichen Tag.
Sollte dies in Ausnahmefällen nicht möglich sein und auch keine telefonische Vorabbestätigung erfolgt sein, kann der Buchende nach Verstreichen von 5 Werktagen von seiner Reservierung zurücktreten. 
 
§ 1.3 Buchungsänderungen
TSL behält sich bei organisatorischer Notwendigkeit vor, auch nach ergangener Bestätigung geringe zeitliche Änderungen im Reiseverlauf vorzunehmen, soweit sie für den Buchenden zumutbar sind.
Als zumutbar gilt, wenn sich Reisebeginn oder -dauer um weniger als 30 min ändern oder zusätzliche Wartezeiten von weniger als 30 Minuten entstehen, aber der Zweck der Reise dadurch nicht beeinträchtigt oder gefährdet wird.
Organisatorische Notwendig liegt z.B. vor wenn:
- es zu geringen zeitlichen Überschneidungen mit anderen Aufträgen kommt
- es bei einer evtl. Zusammenlegung von Aufträgen zu Änderungen der Fahrstrecke oder Abfahrtszeit durch weitere Fahrgäste kommt
- durch äußere Einflüsse (Straßensperrung, Schlechtwetter- oder Wintereinbruch, Stauprognosen u.a.) sich die voraussichtliche Fahrzeit verändert
Weitere Vertragsänderungen sind nach ergangener Buchungsbestätigung nur noch in beiderseitigem Einverständnis möglich.
 
§ 2 Vertragsinhalt
Inhalt des Vertrages ist die Erbringung einer Beförderungsleistung gegen Zahlung eines entsprechenden Entgeltes. In der Regel ist dies die Beförderung von Personen oder Sachen zu einem festgelegten Zeitpunkt zu einem festgelegten Ziel. Der Auftraggeber bestimmt hierbei den Abhol- und Zielort sowie den Zeitpunkt der Beförderung. Die Leistung gilt als erbracht, wenn die zu befördernden Personen oder Sachen den Zielort zeitgemäß erreicht haben.
Alternativ kann ein Kraftfahrzeug inklusive Fahrer auch über einen vorher vereinbarten Zeitrahmen reserviert werden. Innerhalb des Zeitrahmens kann der Auftraggeber beliebig Beförderungen ausführen lassen (kleinere Umzüge, Ausflugsfahrten, Shuttle-Service während Veranstaltungen oder Feiern).
Der vereinbarte Zeitrahmen beginnt und endet am  Unternehmensstandort von TSL.
Die Leistung gilt in diesem Falle als erbracht, wenn die vereinbarte Zeit verstrichen ist.

 § 3 Ausschlüsse von der Beförderung
Der Fahrer trägt eine hohe Verantwortung für die Sicherheit der Fahrgäste während der Beförderung. Um sowohl die Sicherheit innerhalb des Fahrzeugs wie auch im Straßenverkehr zu gewährleisten, ist er berechtigt und verpflichtet, Personen oder Gegenstände von der Beförderung auszuschließen, wenn nach seinem Ermessen eine Gefährdung von ihnen ausgeht. Dies kann sein bei Personen, die stark alkoholisiert sind, unter Drogen stehen oder gefährliche Gegenstände mitführen, oder bei Sachen, die als Gefahrgut eingestuft sind, eine Überladung des Fahrzeugs bewirken oder von denen sonstige Gefahren für Fahrgäste oder Straßenverkehr ausgehen können.
   
§ 4 Preise
Die  Preise und Konditionen von TSL sind in Tariftabellen festgelegt.

Die aktuellen Tabellen sind jederzeit im Internet auf www.taunus-shuttle.de zu finden. Während der Beförderung sind sie im Fahrzeug ebenfalls einsehbar.

Pauschalpreise werden mit der Buchungsbestätigung garantiert und behalten für die jeweilige Buchung ihre Gültigkeit, auch wenn Umwege gefahren werden müssen oder sich die aktuellen Tarife und Bedingungen bis zum Beförderungstermin geändert haben sollten.

Bei der Abrechnung nach Wegstreckenzähler kommen die jeweils zur Fahrtzeit aktuell gültigen Tarife (
Grundpreis, km-Tarif, ggf. Anfahrtspauschalen) und Bedingungen zur Anwendung. Auftretende Staus, Umleitungen oder sonstige notwendige Änderungen der Fahrstrecke können den vorher abgeschätzten Fahrpreis erhöhen.
Das Befördrungsentgelt ist unmittelbar zum Fahrtende in bar zu entrichten, sofern vorher nicht etwas anderes vereinbart  wurde.

§ 5 Haftung, Haftungsbeschränkung
TSM haftet dafür, dass die Beförderung wie in der Buchungsbestätigung ausgewiesen durchgeführt wird.

Sollten Umstände auftreten, die TSL daran hindern, den Auftrag selbst auszuführen oder sollten während der Fahrt Umstände
auftreten, die eine Fortführung verhindern, wird TSL ein anderes Mietwagen- oder Taxiunternehmen zur Durchführung oder Fortführung beauftragen, wobei die Konditionen sich für den Buchenden nicht verschlechtern dürfen. Fordert das beauftragte Unternehmen einen höheren Fahrpreis, hat der Buchende Anspruch auf Erstattung des Differenzbetrages durch TSL

Sollten während der Beförderung Personen verletzt oder Gepäck beschädigt werden, wird die Haftung durch die gesetzlichen Bestimmungen geregelt.
TSL haftet nicht für :
- stehengelassene oder durch Dritte gestohlene Gepäckstücke
- Schäden an vom Fahrgast während der Fahrt benutzten Gegenständen (Laptops, Walkmans, Telefone o.ä.), auch wenn verkehrsbedingte Fahrmanöver den Schaden herbeigeführt haben
- für verspätete Abfahrt oder Ankunft, soweit sie  nicht durch TSM verursacht, vorhersehbar oder abwendbar war (Straßensperrungen, Verkehrsstaus, Schlechtwettereinbruch,  während der Fahrt eintretende Fahrzeugschäden, Unfälle
  o.ä.) sowie eventuell dadurch auftretende Folgeschäden.

§ 6 Stornierungen

Stornierungen seitens des Buchenden sind bis zum Fahrtbeginn jederzeit kostenfrei möglich.
Bei bereits begonnenen oder durchgeführten Fahrten wegen zu später oder nicht erfolgter Stornierung, behalten wir uns vor, die entstandenen Kosten einzufordern und ggf. einzuklagen.
Bei Buchungen über Dritte gelten deren Stornierungsfristen und -kosten.

§ 7 Datenschutz

Um Ihre perönlichen Daten möglichst gut zu schützen, werden Daten von vornherein nur in dem Maße erfasst, wie es für eine reibungslose Abwicklung unbedingt erforderlich ist. Neben dem Namen des Buchenden sind das die Abhol-/Zieladresse sowie ggf. Mobil- und/oder Festnetznummer zur Kontaktaufnahme. Diese Daten werden von uns auch maschinell gespeichert.
Eine Weitergabe von persönlichen Daten erfolgt ausschließlich für den Fall, dass wir an der Ausführung Ihres Auftrages gehindert sind und diesen an ein Partnerunternehmen weitergegeben müssen, um Ihre Fahrt sicher zu stellen. An das Partnerunternehmen werden in diesem Falle nur die Daten weitergegeben, die für die Durchführung des Auftrages unbedingt nötig sind.
Auf keinen Fall werden persönliche Daten ohne Einverständnis des Buchenden an Dritte, nicht mit einem Auftrag in Zusammenhang stehende Personen oder Unternehmen, weitergegeben.


§ 8 Teilweise Aussetzung unserer AGB's
Sollten einzelne Bedingungen gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, gelten nur für diese Bedingungen die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben. Alle anderen Bedingungen bleiben weiterhin gültig.
Sollte die Buchung nicht bei TSL, sondern bei einem Vertragspartner  von TSM erfolgt sein, gelten die AGB's, Buchungsbedingungen und Preise unseres Partners.
Alle anderen mit der Fahrtdurchführung im Zusammenhang stehenden Geschäftsbedingungen bleiben davon jedoch unberührt.