Allgemeine
Geschäftsbedingungen (AGBs)
§
1 Zustandekommen des Dienstleistungsvertrages
§
1.1 Buchung, Buchungsbestätigung
Der Vertrag über die Beförderung kommt
durch Anforderung/Reservierung des Auftraggebers und
Zusage/Buchungsbestätigung
durch Taunus-Shuttle Lenz (nachfolgend TSL) zustande.
Ein gültiger Vertrag kommt erst durch eine Zusage/Buchungsbestätigung zustande. Das gilt auch,
wenn Resevierungen
über Dritte (Reisebüros oder andere Vermittler)
vorgenommen
wurden.
Auf die
Schriftform kann im beiderseitigen Einverständnis verzichtet werden. Sie entfällt auch, wenn die Zeitspanne
zwischen Anforderung/Reservierung und Beförderungstermin
dafür zu kurz ist.
§
1.2 Fristen
TSL ist bemüht, eine Reservierung zeitnah zu
bestätigen, in der Regel am gleichen Tag.
Sollte dies
in Ausnahmefällen nicht möglich sein und auch keine
telefonische Vorabbestätigung erfolgt sein, kann der Buchende
nach
Verstreichen von 5 Werktagen von seiner Reservierung
zurücktreten.
§
1.3 Buchungsänderungen
TSL behält sich bei organisatorischer
Notwendigkeit vor, auch
nach ergangener Bestätigung geringe zeitliche
Änderungen im Reiseverlauf vorzunehmen, soweit sie
für den Buchenden zumutbar sind.
Als zumutbar gilt, wenn sich Reisebeginn oder -dauer um weniger als 30
min ändern oder zusätzliche Wartezeiten von weniger
als 30
Minuten entstehen, aber der Zweck der Reise dadurch nicht
beeinträchtigt oder gefährdet wird.
Organisatorische Notwendig liegt z.B. vor wenn:
- es zu geringen zeitlichen Überschneidungen mit anderen
Aufträgen kommt
- es bei einer evtl. Zusammenlegung von Aufträgen zu
Änderungen der Fahrstrecke oder Abfahrtszeit durch weitere
Fahrgäste kommt
- durch äußere Einflüsse
(Straßensperrung,
Schlechtwetter- oder Wintereinbruch, Stauprognosen u.a.) sich
die
voraussichtliche Fahrzeit verändert
Weitere Vertragsänderungen sind nach ergangener
Buchungsbestätigung nur noch in beiderseitigem
Einverständnis
möglich.
§ 2
Vertragsinhalt
Inhalt des Vertrages ist die Erbringung
einer Beförderungsleistung gegen Zahlung eines
entsprechenden Entgeltes.
In der Regel ist dies die Beförderung von Personen oder Sachen
zu
einem festgelegten Zeitpunkt zu einem festgelegten Ziel. Der
Auftraggeber bestimmt hierbei den Abhol- und Zielort sowie den
Zeitpunkt der Beförderung. Die Leistung gilt als erbracht,
wenn die zu befördernden
Personen oder Sachen den Zielort zeitgemäß erreicht
haben.
Alternativ kann ein Kraftfahrzeug inklusive Fahrer auch über
einen vorher vereinbarten Zeitrahmen reserviert werden.
Innerhalb
des Zeitrahmens kann der Auftraggeber
beliebig Beförderungen
ausführen lassen (kleinere
Umzüge, Ausflugsfahrten, Shuttle-Service während
Veranstaltungen oder Feiern).
Der vereinbarte Zeitrahmen beginnt
und endet am Unternehmensstandort von TSL.
Die
Leistung gilt in diesem Falle als erbracht, wenn
die vereinbarte Zeit verstrichen ist.
§
3 Ausschlüsse von der Beförderung
Der
Fahrer trägt eine hohe Verantwortung für die
Sicherheit der Fahrgäste während der
Beförderung. Um
sowohl die Sicherheit innerhalb des Fahrzeugs wie auch im
Straßenverkehr zu gewährleisten, ist er berechtigt
und
verpflichtet, Personen oder Gegenstände von der
Beförderung
auszuschließen, wenn nach seinem Ermessen eine
Gefährdung
von ihnen ausgeht. Dies kann sein bei Personen, die stark alkoholisiert
sind, unter Drogen stehen oder gefährliche
Gegenstände mitführen,
oder bei Sachen, die als
Gefahrgut eingestuft sind, eine Überladung des
Fahrzeugs
bewirken oder von denen sonstige Gefahren
für Fahrgäste
oder Straßenverkehr ausgehen können.
§
4 Preise
Die Preise und Konditionen von TSL sind in Tariftabellen festgelegt.
Die aktuellen Tabellen sind jederzeit im Internet auf
www.taunus-shuttle.de zu finden.
Während
der
Beförderung sind sie im Fahrzeug ebenfalls einsehbar.
Pauschalpreise werden mit der Buchungsbestätigung garantiert
und
behalten für die jeweilige Buchung ihre Gültigkeit,
auch wenn Umwege gefahren werden müssen oder
sich die aktuellen Tarife und Bedingungen bis zum
Beförderungstermin geändert haben sollten.
Bei
der Abrechnung nach Wegstreckenzähler kommen die jeweils
zur Fahrtzeit aktuell gültigen Tarife (Grundpreis, km-Tarif,
ggf. Anfahrtspauschalen) und Bedingungen zur Anwendung.
Auftretende Staus, Umleitungen oder sonstige notwendige
Änderungen
der Fahrstrecke können den vorher abgeschätzten
Fahrpreis
erhöhen.
Das
Befördrungsentgelt ist unmittelbar zum Fahrtende in bar zu
entrichten, sofern vorher nicht etwas anderes vereinbart
wurde.
§
5 Haftung, Haftungsbeschränkung
TSM haftet dafür, dass die Beförderung wie in der
Buchungsbestätigung ausgewiesen durchgeführt wird.
Sollten
Umstände auftreten, die TSL daran hindern, den Auftrag selbst
auszuführen oder sollten während der Fahrt Umstände auftreten, die eine Fortführung verhindern, wird TSL ein anderes Mietwagen- oder Taxiunternehmen zur
Durchführung oder Fortführung beauftragen, wobei die
Konditionen sich für den Buchenden nicht verschlechtern
dürfen. Fordert das beauftragte Unternehmen einen
höheren
Fahrpreis, hat der Buchende Anspruch auf Erstattung des
Differenzbetrages durch TSL.
Sollten
während der Beförderung Personen verletzt oder
Gepäck
beschädigt werden, wird die Haftung durch die gesetzlichen
Bestimmungen geregelt.
TSL haftet nicht für :
- stehengelassene oder durch Dritte gestohlene
Gepäckstücke
- Schäden an vom Fahrgast während der Fahrt
benutzten
Gegenständen (Laptops, Walkmans, Telefone o.ä.), auch
wenn
verkehrsbedingte Fahrmanöver den Schaden
herbeigeführt haben
-
für verspätete Abfahrt oder Ankunft, soweit sie nicht
durch TSM verursacht, vorhersehbar oder abwendbar war (Straßensperrungen,
Verkehrsstaus,
Schlechtwettereinbruch, während der Fahrt
eintretende
Fahrzeugschäden, Unfälle o.ä.)
sowie eventuell dadurch
auftretende Folgeschäden.
§
6 Stornierungen
Stornierungen seitens des Buchenden sind bis zum Fahrtbeginn jederzeit
kostenfrei möglich.
Bei bereits begonnenen oder durchgeführten Fahrten
wegen zu später oder nicht erfolgter Stornierung, behalten wir
uns vor, die entstandenen Kosten einzufordern und ggf. einzuklagen.
Bei Buchungen über Dritte gelten deren Stornierungsfristen und
-kosten.
§
7 Datenschutz Um Ihre perönlichen Daten möglichst gut zu schützen, werden Daten von vornherein nur in dem
Maße
erfasst, wie es für eine reibungslose Abwicklung unbedingt
erforderlich ist. Neben dem Namen des Buchenden sind das die
Abhol-/Zieladresse sowie ggf. Mobil- und/oder Festnetznummer zur Kontaktaufnahme.
Diese Daten werden von uns auch maschinell gespeichert. Eine
Weitergabe von persönlichen Daten erfolgt ausschließlich für den
Fall, dass wir an der Ausführung Ihres Auftrages gehindert sind und
diesen an ein Partnerunternehmen
weitergegeben müssen, um Ihre Fahrt sicher zu stellen. An das
Partnerunternehmen werden in diesem Falle nur die Daten weitergegeben,
die für die Durchführung des Auftrages unbedingt
nötig sind.
Auf keinen Fall werden persönliche Daten ohne
Einverständnis des Buchenden an Dritte, nicht mit einem Auftrag
in
Zusammenhang stehende Personen oder Unternehmen, weitergegeben.
§
8 Teilweise Aussetzung unserer AGB's
Sollten
einzelne Bedingungen gesetzlichen Regelungen entgegenstehen, gelten nur
für diese Bedingungen die entsprechenden gesetzlichen
Vorgaben.
Alle anderen Bedingungen bleiben weiterhin gültig.
Sollte die
Buchung nicht bei TSL, sondern bei einem Vertragspartner von
TSM erfolgt sein, gelten die AGB's, Buchungsbedingungen und Preise
unseres
Partners.
Alle anderen mit der Fahrtdurchführung im Zusammenhang
stehenden
Geschäftsbedingungen bleiben davon jedoch unberührt. |
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